Herbstzeit ist Wildwechselzeit: Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord warnt aktuell vor mehr Wildunfällen auf den Straßen in unserer Heimat. Vor allem in den frühen Morgenstunden und am Abend überqueren Rehe, Rot- und Damwild häufiger Fahrbahnen. Fast 8.000 Wildunfälle hat die Polizei in ihrem Zuständigkeitsbereich in diesem Jahr bereits aufgenommen. Autofahrer sollten deshalb in Waldgebieten und an Feldrändern besonders aufmerksam sein und ihre Geschwindigkeit reduzieren.
Tipps von der Polizei:
· Vorausschauendes Fahren ist entscheidend, um schwerwiegende Wildunfälle zu verhindern. Besonders häufig überqueren Tiere in Waldgebieten und an Feldrändern die Straßen, vor allem während der Dämmerung in den Abend- und frühen Morgenstunden.
· Wildtiere sind oft nicht allein. Wenn ein Reh oder Wildschwein die Straße überquert hat, könnten weitere Tiere folgen.
· Wildtiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen und warten nicht am Straßenrand, bis ihr vorbeigefahren seid. Selbst wenn ein Tier euch sieht, kann es plötzlich auf die Straße springen.
· Reduziert eure Geschwindigkeit und haltet, wenn nötig, vollständig an.
· Schaltet das Fernlicht aus, um das Tier nicht zu blenden, da es dadurch in der Regel stehen bleibt. Zusätzlich kann ein Hupen helfen, das Wild in den meisten Fällen zu vertreiben.
Was tun, wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar ist?
· Falls der Bremsweg nicht ausreicht, vermeidet unkontrollierte Ausweichmanöver. Es ist sicherer, stark zu bremsen und den Aufprall auf der Fahrbahn in Kauf zu nehmen, als bei einem Ausweichmanöver die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Zusammenstöße mit Bäumen oder dem Gegenverkehr können bei hohen Geschwindigkeiten fatale Folgen haben.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Wildunfall?
· Sichert die Unfallstelle, indem ihr das Warnblinklicht anschalten und eine Warnweste anziehen. Stellt ein Warndreieck in ausreichender Entfernung auf (mindestens 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen).
· Bei Verletzungen von Personen ruft die 112 und leistet Erste Hilfe.
· Falls euer Fahrzeug weiterhin fahrbereit ist, bleibt nicht auf der Fahrbahn stehen, sondern sucht euch eine geeignete Abstellmöglichkeit neben der Straße.
· Falls euer Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, sucht einen sicheren Ort am Straßenrand oder hinter der Leitplanke auf. Bleibt nicht auf der Fahrbahn stehen oder im Fahrzeug sitzen.
· Informiert immer die örtlich zuständige Polizeiinspektion oder wählt die 110, auch wenn das Tier bereits weggelaufen ist. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Wildunfall zu melden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weggelaufene Tiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt den zuständigen Jäger, der dann versucht, das angefahrene Tier zu finden.
· Wenn möglich, zieht das tote Tier an den Fahrbahnrand, um Folgeunfälle zu verhindern. Nutzt Handschuhe, um das Tier anzufassen und eine Übertragung von Parasiten oder Krankheiten zu vermeiden. Achtet auf den Verkehr und begebt euch nicht in Gefahr.
· Haltet Abstand zu verletzten, noch lebenden Tieren, da sie unberechenbar reagieren können.
· ACHTUNG! Es ist gesetzlich nicht erlaubt, verletzte oder tote Tiere ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Jäger oder der Polizei in Ihr Fahrzeug einzuladen und von der Unfallstelle mitzunehmen, auch wenn man sie beispielsweise zu einem Tierarzt bringen möchte.