Noch knapp eine Woche bis zur Fußball-WM: Am 11. Juni geht es los, am 14. Juni spielt Deutschland zum ersten Mal – und spätestens dann dürften auch bei uns im Oberland wieder viele Fans feiern. Nicht nur vor dem Fernseher, sondern auch bei Autokorsos durch die Innenstädte. Der ADAC Südbayern erinnert deshalb schon jetzt an die Regeln für Autokorsos und erklärt, welche Auto-Deko erlaubt ist.
Sind Autokorsos überhaupt erlaubt?
Eigentlich nicht. Laut Straßenverkehrsordnung sind unnötiger Lärm, vermeidbare Abgasbelästigung und unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten. Auch Hupe, Warnblinker und Lichthupe dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
Bei großen Sportereignissen wie einer Fußball-WM werden Autokorsos von der Polizei aber oft geduldet. Verlassen sollte man sich darauf nicht. Wer andere gefährdet, Rettungswege blockiert oder Verkehrsregeln missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Welche Regeln gelten im Autokorso?
Im Autokorso gelten dieselben Regeln wie sonst im Straßenverkehr. Rote Ampeln müssen beachtet, Vorfahrtsregeln eingehalten und Kreuzungen freigehalten werden. Besonders wichtig: Rettungswege müssen jederzeit frei bleiben.
Auch für Mitfahrer gibt es klare Regeln. Während der Fahrt müssen sie angeschnallt bleiben und dürfen nur auf zugelassenen Sitzplätzen mitfahren. Aus dem Fenster lehnen, auf der Motorhaube posieren oder aus dem Auto heraus feiern ist verboten.
Was gilt für Alkohol und Handy am Steuer?
Alkohol am Steuer bleibt tabu. Für Autofahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze. Schon ab 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen dazukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot.
Auch das Handy ist für Fahrer tabu – selbst dann, wenn der Autokorso nur langsam rollt. Telefonieren, Fotografieren, Filmen oder Posten mit dem Smartphone in der Hand ist nicht erlaubt. Der Blick muss auf dem Verkehr bleiben.
Darf das Auto mit Fahnen geschmückt werden?
Ja, Fans dürfen ihre Autos schmücken – zum Beispiel mit kleinen Fähnchen, Aufklebern oder Farben ihrer Mannschaft. Wichtig ist aber: Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden, Kennzeichen und Blinker müssen sichtbar bleiben, und die Deko muss sicher befestigt sein.
Große Flaggen an langen Stangen, komplett verhängte Fenster oder lose Teile sind gefährlich und nicht erlaubt. Pyrotechnik wie Bengalos hat im Auto nichts zu suchen. Bei Fahrten außerorts rät der ADAC, Fähnchen sicherheitshalber abzunehmen – schon ab etwa 50 km/h können sie sich lösen und andere gefährden.
Kommt es während eines Autokorsos zu einem Unfall, haftet grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wer sich durch eigenes Fehlverhalten verletzt, kann aber eine Mitschuld tragen.