Die Corona-Zahlen im Oberland steigen weiter an. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist jetzt deutschlandweit einer der Kreise mit der höchsten Inzidenz. Heute Morgen liegt sie nämlich bei 630,2. Bereits Ende letzter Woche wurde angekündigt, dass hier die neue „Hotspotregelung“ greifen wird, wodurch die regionale Corona-Ampel sofort auf rot springt. Das gleiche gilt auch für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Mit einer Inzidenz von 413,5 und einer Intensivbettenbelegung von knapp 96 Prozent ist der Kreis seit dem Wochenende ebenfalls ein Hotspot.
Inzidenzen im Oberland vom 8. November:
WM-SOG: 261,5
GAP: 413,5
STA: 254,0
TÖL-WOR: 630,2
LL: 240,5
Regelungen bei Ampel auf "Rot":
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.