Bereits seit Sonntag gelten in den beiden Oberland-Landkreisen Garmisch-Partenkirchen und Bad Tölz-Wolfratshausen die verschärften Corona-Regeln. Ab heute greifen diese auch in allen anderen Landkreisen des Oberlands – denn die bayernweite Corona-Ampel steht auf Rot. Damit gilt ab sofort zum Beispiel in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern die 3G-Regel. Das bedeutet, Mitarbeiter müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die noch strengere 2G-Regel wird jetzt ebenfalls ausgeweitet. Die meisten Ungeimpften können damit nicht mehr zu Sport- oder Kulturveranstaltungen. Ausgenommen davon sind aber unteranderem die Gastronomie oder auch Friseure. Aufgrund der Verschärfung der Corona-Lage erlauben auch die Kliniken im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen vorerst keine Besuche mehr. Das generelle Besuchsverbot tritt ab morgen in Kraft. Ab dem kommenden Montag, den 15.11., gilt zudem die 3G-Plus Regel (PCR-Test) für alle ambulanten Patienten.
Inzidenzen im Oberland vom 9. November:
WM-SOG: 337,2
GAP: 466,7
STA: 256,9
TÖL-WOR: 645,8
LL: 225,9
Regelungen bei Ampel auf "Rot":
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:
- Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.