Starnberg: Witwe bringt geerbte Waffen zur Polizei und bekommt Strafanzeige
Weil sie etwas Gutes tun wollte, hat eine 77-Jährige aus Starnberg jetzt eine Strafanzeige am Hals. Die Frau erschien im Polizeirevier – im Gepäck zwei Schusswaffen und Munition. Die gehörten ihrem verstorbenen Mann und sie wollte sie einfach abgeben. Das Problem: Waffen dürfen ohne waffenrechtliche Erlaubnis auf keinen Fall bewegt werden. Das bedeutet: Einfach einpacken und zur Polizei bringen, ist verboten und damit eine Straftat. Da die Waffen weder geladen waren noch Munition und Waffen zusammenlagen, bestand zu keiner Zeit eine Gefahr.