Der Juni steht vor der Tür – und mit ihm ändert sich einiges. Mit Radio Oberland wisst ihr was: Beispielsweise soll es mehr Barrierefreiheit geben – unter anderem im Netz.
Das betrifft etwa Online-Shops oder Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten sollen barrierefreier werden. Außerdem soll der Stromanbieterwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden können. Rückwirkende Anmeldungen, etwa bei Umzug, sind allerdings nicht mehr möglich. Und: Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig einen Anspruch auf Mutterschutz.
Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet.
Was sich sonst noch ändert:
Verbraucherfreundliche Ökodesign-Vorgaben auch für Handys
Wie schon Waschmaschinen und Staubsauger müssen auch neue Smartphones und andere kabellose Telefone und Tablets energie- und umweltschonender und damit verbraucherfreundlicher sein. So müssen Neuhandys robuster sein. Ersatzteile müssen noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp lieferbar sein. Die in Handys verwendeten Akkus müssen nach 800 Ladungen noch 80 Prozent Leistung erbringen. Wie gut die Geräte die Vorgaben erfüllen, ist jeweils auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Die Regelung gilt ab dem 20. Juni 2025.
Weitere Informationen zum EU-Energielabel für Geräte, Smartphones und Tablets
Neue Pflicht für Camper: Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab dem 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz bei Verkehrsverstößen
Deutschland und die Schweiz arbeiten seit Jahren im Bereich der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsverstößen zusammen. Mit einer neuen Regelung wird nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Übermittlung von Vollstreckungshilfeersuchen künftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Maßnahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und soll die Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Vollstreckungshilfe vereinfachen und beschleunigen.
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren
Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und Infrastruktur
Für die Planung von Windkraft-, Solaranlagen oder Telekommunikationsnetzen benötigen Betreiber und Projektierer bereits in einer frühen Phase Einsicht in das Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse und mögliche Nutzungsrechte zu klären. Um den Ausbau so einfach und unbürokratisch wie möglich zu machen, wird die Grundbucheinsicht für Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Quelle: www.bundesregierung.de